- Eventualhaushalt
- 1. Begriff: ⇡ Haushaltsplan, der ermöglicht, aus konjunkturellen Gründen resultierende Ausgabennotwendigkeiten auf eine haushaltsmäßige Grundlage zu stellen. Der E. tritt nur evtl., z.B. bei Über- oder Unterschreiten vorher festgelegter Grenzen von ⇡ Konjunkturindikatoren, in Kraft.- 2. Im Aufstellungsverfahren besteht eine gewisse Ähnlichkeit mit dem ⇡ Nachtragshaushalt oder ⇡ Ergänzungshaushalt; der E. verschmilzt jedoch nicht mit dem Hauptetat in der Durchführung, sondern besteht neben diesem.- 3. Vorteile: Finanzierung und Auswahl der durchzuführenden Projekte steht schon fest, wenn z.B. eine Belebung der Nachfrage notwendig wird; Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen im Rahmen der Stabilitätspolitik kann dadurch vermindert werden.- 4. Nachteile: Gefährdung der Einheitlichkeit des Budgets sowie Planungsprobleme, evtl. auch ⇡ Mitnahmeeffekte oder allokative Fehllenkungen, da z.B. bei „Schubladenprogrammen“, die mittels des E. finanziert werden, die eigentlichen Präferenzen der Nachfrager verzerrt werden können.
Lexikon der Economics. 2013.